Pflegeleistungen in Deutschland: Jeder fünfte Antrag wird abgelehnt – Das können Betroffene tun

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Mainz (ots) –

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums werden fast 20 % aller Erstanträge auf Pflegeleistungen abgelehnt. „Im Falle einer Ablehnung ist es wichtig, Widerspruch einzulegen“, rät Maximilian Haas, Leiter der Pflegeberatung beim Verbund Pflegehilfe (https://www.pflegehilfe.org/). Dieser Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen bei der Pflegekasse eingehen. „Betroffene sollten unbedingt eine Kopie des Gutachtens einfordern. Oft finden sich dort Diskrepanzen zwischen der Realität des Pflegealltags und der Einschätzung des Gutachters“, so Haas.

Momentaufnahme oft nicht aussagekräftig

Der Besuch des Gutachters im Rahmen der Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist für viele Familien ein nervenaufreibender Termin. „Auf einmal steht ein fremder Mensch in der Wohnung, und der Ausgang des Gutachtens entscheidet über die finanzielle Zukunft.“ In diesem Moment fühlen sich Betroffene oft überfordert. Auch pflegebedürftige Personen erscheinen am Tag des Gutachtens aufgrund der ungewöhnlichen Situation nicht selten fitter als sonst. „Oft schwingt hier ein Schamgefühl mit. Das ist aber gar nicht nötig. Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf die Leistungen. Dafür muss sich niemand schämen“, rät Haas.

Hochschwellige Gutachten erschweren das Verständnis

In Deutschland wird die Pflegebedürftigkeit seit 2017 anhand eines Katalogs mit 6 Modulen und insgesamt 64 Fragen bestimmt. Das sogenannte neue Begutachtungsassessment (NBA) verwendet ein kompliziertes Berechnungssystem, dass die Module unterschiedlich stark gewichtet. „Dieses System ist so hochschwellig, dass es für viele Pflegepersonen kaum greifbar ist. Im stressigen Pflegealltag fehlt da meistens schon die Zeit, um sich damit auseinanderzusetzen“, erzählt Cornelia Hermann, Pflegeexpertin beim Verbund Pflegehilfe. Sie rät zur Herbeiziehung eines Pflegegrad-Rechners.

Gute Vorbereitung auf das Gespräch ist unerlässlich

„Wir haben den kostenlosen Pflegegrad-Rechner (http://www.pflegehilfe.org/service/pflegegrad-rechner) auf Basis der offiziellen Berechnungsgrundlage entwickelt, um unsere Klienten direkt zu unterstützen“, erklärt Maximilian Haas. Mit dem Pflegegrad-Rechner treffen Betroffene schnell eine Selbsteinschätzung. Die Ergebnis-Datei dient gleichzeitig als Pflegetagebuch. Im Falle eines Widerspruchs dient die Ergebnis-Datei zum Abgleich mit dem Ergebnis des Medizinischen Dienstes (bzw. MEDICPROOF). „Bestehen Sie auf Ihr Recht“, rät Haas. „Wir alle zahlen jahrelang in die Pflegeversicherung ein. Wenn Sie Hilfe brauchen, steht diese Ihnen auch zu. Das ist Ihr Geld.“

Den kostenlosen Pflegegrad-Rechner finden Sie hier:

www.pflegehilfe.org/service/pflegegrad-rechner

Pressekontakt:
Ida Jäger
0176 / 214 20 249
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Quelle: ots