Kostenlose Pflegehilfsmittel – wie das möglich ist? Wenn Sie selbst einen Pflegegrad haben oder eine Person mit solchem pflegen und dieses zu Hause stattfindet, dann haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Darunter fallen verschiedene Verbrauchsartikel. Im Folgenden erhalten Sie alle wissenswerten Informationen rund um das Thema Pflegehilfsmittel und wie Sie Ihren Anspruch auf eine Curabox geltend machen. So wird Ihnen die Arbeit erleichtert und Sie profitieren von dem kostenlosen Service.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Curabox?
Bei der Curabox handelt es sich um einen Service von pflege.de. Dieser Service richtet sich an Angehörige von Pflegebedürftigen. Dabei handelt es sich um die kostenlose Lieferung einer Pflegebox mit verschiedenen Pflegehilfsmitteln, die sich eben Curabox nennt. Die Curabox von pflege.de oder curabox.de übernimmt außerdem die Übermittlung des Antrages an Ihre Pflegekasse.
In der Curabox enthalten sind dann kostenlose Pflegehilfsmittel, die dem täglichen Verbrauch dienen. Auf solche haben Menschen gemäß § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI einen gesetzlichen Anspruch, die eine Pflegestufe haben oder eine Person mit solcher zu Hause pflegen. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Verbrauchsmittel, die für die Pflege benötigt werden. Der Service ist kostenlos und die Curabox mit einem monatlichen Budget von 40 Euro wird Ihnen nach Beantragung nach Hause geliefert.
Welche Pflege Produkte sind in der Curabox enthalten?
Die Curabox enthält verschiedene Produkte, die zur häuslichen Grundpflege beitragen. Dazu gehören:
- Saugende Bettschutzeinlagen bzw. Bettschutzauflagen bzw. Bettschutzunterlage (sowohl Einmal-Bettschutzeinlagen als auch waschbare Bettschutzeinlagen)
- Desinfektionsmittel für Hände
- Desinfektionsmittel für Flächen
- Schutzhandschuhe, wählbar in verschiedenen Größen
- Einwegschutzschürzen
- Mundschutz bzw. Mundnasenschutz bzw. Schutzmaske in Universalgröße
Alle in der Curabox enthaltenen Artikel helfen dabei, die Pflegesituation zu Hause zu erleichtern und zum Schutz von pflegebedürftigen Personen und ihrer Pflegekraft beizutragen. Sie erleichtern die Pflege im gewohnten Umfeld.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die für eine häusliche Pflege von Nöten sind und Pflegepersonen bei dieser unterstützen. Sie schützen beide Parteien und tragen zur Erleichterung der alltäglichen Pflege bei. Gleichzeitig können sie dazu beitragen die Selbstständigkeit von pflegebedürftigen Menschen aufrecht zu erhalten oder zu erleichtern. Alle Pflegehilfsmittel sind im Hilfsmittelkatalog oder -verzeichnis der Kassen gelistet. Für dort gelistete Hilfsmittel übernehmen die Kassen (teilweise) die Kosten oder verleihen diese.
Welche verschiedenen Pflegehilfsmittel gibt es?
In der Pflege gibt es eine ganze Reihe an Hilfsmitteln, die Pflegebedürftigen das Leben erleichtern sollen. Es wird unterschieden zwischen technischen Hilfsmitteln und Hilfsmittel, die die Pflege oder Hygiene erleichtern. Zu denen zählen Pflegebetten, elektrische Bettrahmen, Rollatoren, Waschtische, Duschwagen, Urinflaschen, Notrufsysteme oder Lagerungsrollen.
Und dann gibt es die Kategorie, zu denen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zählen. Dabei handelt es sich um: Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einweghandschuhe, Schutzschürzen oder Mundschutz. Während viele Artikel dazu beitragen, die Pflege oder Körperhygiene zu erleichtern oder ihren Beitrag zur selbstständigen Lebensweise leisten, dienen die Verbrauchsmittel der einmaligen Nutzung. Und genau darum geht es in der Curabox. Die Kosten für solche Produkte werden von der Kasse übernommen und lassen sich für die Pflege zu Hause nutzen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Produkte konkret in der Curabox enthalten sind und wofür das einzelne Hilfsmittel jeweils da ist.
Einmalhandschuhe
Einmalhandschuhe schützen sowohl die pflegebedürftige Person, als auch die pflegende Person und die Angehörigen. Der Schutz greift bei Infektionen, Verunreinigungen, Krankheiten und Keimen. Sie finden ihre Verwendung bei der Körperreinigung, Essenszubereitung oder bei der Unterstützung der Nahrungsaufnahme sowie beim Reinigen von Möbeln, Klamotten oder Betten.
Auch bei der Versorgung von Wunden werden Schutzhandschuhe getragen. Schutzhandschuhe bestehen aus verschiedenen Materialien, wie Nitril, Vinyl oder Latex. Sie sind steril oder unsteril, gepudert oder ungepudert. Außerdem gibt es die Handschuhe in verschiedenen Größen, sodass für jede Handgröße ein passender Handschuh bereit steht. Meist werden Einmalhandschuhe in Großpackungen mit 100 Stück ausgegeben.
Mundschutz
Mundschutz oder Mundnasenschutzmasken schützen pflegebedürftige sowie pflegende Personen und die Angehörigen gleichermaßen vor ansteckenden Krankheiten. Das Risiko, sich in die ein oder andere Richtung anzustecken, wird durch das Tragen eines solchen Schutzes, der auch als OP-Maske oder Einwegmaske bekannt ist, stark gesenkt. Solche Masken gibt es in einer universalen Größe. Sie bestehen aus dreilagigem Vlies und werden mit Ohrenschleifen hinter den Ohren befestigt und halten sich dort zum Schutz vor Tröpfcheninfektion.
Desinfektionsmittel
Es gibt Desinfektionsmittel sowohl für Hände, als auch für Flächen.
Handdesinfektionsmittel dienen dazu Keime oder Bakterien bestmöglich abzutöten. Deshalb gibt es zweierlei verschiedene Arten. Während die einen bakterizid wirken, wirken die anderen begrenzt viruzid. Durch die Verwendung eines Handdesinfektionsmittels wird das Risiko infektiöse Krankheiten zu übertragen verringert. Aus diesem Grund ist es in der Pflege besonders wichtig die Hände regelmäßig und genau nach Anleitung zu desinfizieren.
Flächendesinfektionsmittel dienen ebenfalls dazu Keimen vorzubeugen. Es findet überall dort seinen Gebrauch, wo Flächen mit Erregern in Kontakt kommen könnten. Insbesondere in der unmittelbaren Umgebung von immungeschwächten Menschen sollten Gegenstände und Flächen regelmäßig desinfiziert werden. Bereiche der Sanitäranlagen sowie dort, wo Lebensmittel verarbeitet werden sollten ebenfalls großzügig und regelmäßig desinfiziert werden. So werden möglichst viele Keime abgetötet.
Bettschutzeinlagen
Für den Schutz des Bettes gibt es verschiedene Bezeichnungen. Ob Einlage, Auflage oder Unterlage. Sie sollen austretende Körperflüssigkeiten aufnehmen. Ihre Verwendung finden sie sowohl bei Inkontinenz als auch bei Wundflüssigkeitsautritt. Aus diesem Grund sollten Bettschutzeinlagen besonders saugfähig sein. Bettschutzeinlagen gibt es in verschiedenen Größen. So schützen sie nicht nur das Bett und Stoffe, sondern sorgen in erster Linie dafür, dass pflegebedürftige Menschen trocken liegen. Gleichzeitig erhöhen Betteinlagen den Liegekomfort. Es gibt sowohl einmalig nutzbare Bettschutzeinlagen. Sie bestehen aus mehreren Schichten, die mit einer weichen Oberfläche ausgestattet werden. Der Kern ist besonders saugstark, die untere Seite mit einer Folie ausgestattet, damit Flüssigkeiten nicht durch die Unterfläche dringen können. Es gibt aber auch waschbare und somit wiederverwendbare Varianten.
Wer hat Anspruch auf die Curabox und kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Jede pflegebedürftige Person mit einem anerkannten Pflegegrad hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine Curabox mit kostenlosen Pflegehilfsmitteln. Das heißt konkret:
- Bei der pflegebedürftigen Person liegt ein anerkannter Pflegegrad vor. Ob Grad 1,2,3,4 oder 5 ist dabei nicht ausschlaggebend.
- Die pflegebedürftige Person lebt zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen und wird an diesen Orten gepflegt.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um gemäß § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI gesetzlichen Anspruch auf die Curabox samt kostenloser Pflegehilfsmittel zu haben.
Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei welcher Pflegestufe?
Entsprechend Ihres Pflegegrads stehen Ihnen Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben Sie bereits ab Pflegestufe 1. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, mit der Sie schnell und einfach erkennen, welche Mittel Ihnen zustehen. Schauen Sie sich an, welche Mittel Ihnen zur Verfügung stehen und nehmen Sie Ihren Anspruch wahr.
Pflegegrad 1
Bereits ab Pflegestufe 1 stehen Ihnen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und weitere Hilfsmittel zu. Die folgenden Mittel stehen Ihnen zu:
- Monatlicher Zuschuss von bis zu 23 Euro für ein Hausnotrufsystem (technisches Pflegehilfsmittel)
- Kostenpauschale für Verbrauchspflegemittel von bis zu 40 Euro
- Hilfsmittel, die im Hilfsmittelkatalog der Krankenversicherung verzeichnet sind
Pflegegrad 2
Bei Pflegestufe 2 haben Sie ebenfalls Anspruch auf verschiedene Mittel, die Ihnen bei der häuslichen Pflege helfen. In diesem Fall stehen Ihnen diese folgenden Mittel zur Verfügung:
- Monatlicher Zuschuss in Höhe von bis zu 23 Euro für das technische Hilfsmittel Hausnotrufsystem
- Monatliche Verbrauchspflegeartikel im Wert von bis zu 40 Euro
- Weitere medizinische Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis zu finden sind
Nutzen Sie Ihren Anspruch und bestellen sich die Curabox, die Ihren Pflegealltag erleichtert.
Pflegegrad 3
Auch bei der Pflegestufe 3 können Sie Ihren Anspruch auf die folgenden Pflegemittel geltend machen:
- Zuschuss für ein Hausnotrufsystem von bis zu 23 Euro
- Medizinische Hilfsmittel, die Sie im Hilfsmittelverzeichnis nachlesen können
- Monatliche Pauschale von Verbrauchspflegeartikel bis zu 40 Euro
Pflegegrad 4
Mit Pflegestufe 4 können Sie Anspruch auf folgende Hilfsmittel erheben:
- Kostenpauschale im Monat von bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel für den Verbrauch
- Bezuschussung eines Hausnotrufsystems in Höhe von bis zu 23 Euro monatlich
- Medizinische Artikel, die gelistet im Hilfsmittelkatalog der Krankenversicherung sind
Die Curabox wird Ihre alltägliche Pflege erleichtern, deshalb sollten Sie Ihren monatlichen Anspruch nutzen.
Pflegegrad 5
Bei Pflegestufe 5 stehen Ihnen selbstverständlich ebenfalls verschiedene Pflegehilfsmittel zu. Dazu zählen die folgenden Hilfsmittel von denen Ihre alltägliche Pflege profitieren wird:
- Hausnotrufsystem, das mit 23 Euro monatlich bezuschusst wird
- Verbrauchspflegemittel in Höhe von bis zu 40 Euro im Monat
- medizinische Hilfsartikel, die Sie im Hilfsmittelverzeichnis nachlesen können
Wie funktioniert die Kostenübernahme?
Für die Pflegehilfsmittel, die dem Verbrauch dienen und in der Curabox enthalten sind, gibt es eine monatliche Pauschale. Monatlich können so Pflegemittel im Wert von bis zu 40 Euro erstattet werden. Bedingt durch den erhöhten Verbrauch in der Corona-Krise wurde dieser Beitrag im Jahr 2020 auf eine Pauschale von 60 Euro hoch gesetzt. Informieren Sie sich über den derzeitigen Betrag bei Ihrer Pflegekasse.
Dabei handelt es sich um den maximalen monatlichen Betrag, der für Pflegebedürftige und deren Pflegehilfsmittel erstattet wird. Dazu wird der Bedarf der jeweiligen pflegebedürftigen Person individuell ermittelt und dann übernehmen die Pflegekassen diesen Pauschalbetrag. vorausgesetzt natürlich es liegt ein Pflegegrad vor und die pflegebedürftige Person wird zuhause gepflegt.
Wie kann ich die Curabox und Pflegehilfsmittel bestellen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten sich die Curabox samt Pflegehilfsmitteln zu bestellen. Darin enthalten sind verschiedene Produkte, die Sie zur freien Verfügung nutzen können.
Die Stellung des Antrags sowie der in Zukunft genutzte Service sind kostenlos. Beantragen können Sie oder Ihre Angehörigen die Pflegehilfsmittelbox über Seiten, wie pflege.de oder curabox.de oder insenio.de. Dort füllen Sie ein Formular aus und unterschreiben dies. Das Formular erhalten Sie aber auch bei Ihrer Krankenkasse. Entweder senden Sie es dann an curabox.de, die sich um die Weiterleitung des Antrages ihrer Kunden kümmern. Oder Sie schicken das Formular direkt an Ihre zuständige Pflegekasse. Haben Sie Fragen rund um den Antrag, scheuen Sie sich nicht bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse, bei Curabox selbst oder Partnern nachzufragen.
Nach der Freigabe wird Ihnen Ihre Curabox unverzüglich und dann monatlich geliefert.
Häufige Fragen
Wir haben für Sie die häufigsten Fragen für Sie zusammengetragen und kurz und knapp beantwortet. So finden Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick und können sich umfassend über das Thema Curabox und Pflegehilfsmittel informieren.
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?
Beantragen können Sie die Pflegehilfsmittel auf unterschiedlichen Wegen. Entweder fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach einem Antrag für Pflegehilfsmittel oder stellen den Antrag online über curabox.de oder pflege.de. Nachdem Sie den Antrag ausgefüllt haben, übermitteln Sie diesen an Curabox, pflege.de oder direkt an Ihre Pflegekasse. Dort wird Ihr Antrag dann entsprechend Ihres Anspruchs geprüft und der individuelle Bedarf ermittelt. Nach der Prüfung erhalten Sie Ihre Curabox monatlich kostenfrei nach Hause geliefert.
Wo bestelle ich die Curabox?
Die Curabox bestellen Sie über curabox.de , pflege.de oder direkt bei Ihrer Pflegekasse. Dazu stellen Sie vorab einen Antrag. Der nach erfolgreicher Prüfung die monatliche Lieferung der Curabox nach sich zieht. So profitieren Sie ganz einfach von den gelieferten Pflegehilfsmitteln, die Ihren Alltag erleichtern werden.
Wie erfolgt die Auszahlung der Pauschale von 40 Euro?
Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie die Auszahlung für die in der Curabox enthaltenen Pflegehilfsmittel. Die monatliche Pauschale von 40 Euro wird Ihnen per Überweisung zum Monatsanfang oder rückwirkend nach Einreichen der Rechnungen auf Ihr Konto ausgezahlt. Eine rückwirkende Erstattung ist durch Vorlage der Rechnungen ebenfalls möglich. Fragen Sie dazu einfach bei Ihrer jeweiligen Pflegekasse nach.
Kann ich die Curabox monatlich erhalten?
Die Curabox ist ein Service von pflege.de und wird Ihnen monatlich kostenlos geliefert. Darin enthalten sind dann verschiedene Pflegehilfsmittel, die Ihren monatlichen Bedarf decken sollen und dem Verbrauch dienen.
Wie lange bekomme ich die Curabox?
Die Curabox erhalten Sie so lange Sie einen individuellen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch haben und diesen gemäß § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI geltend machen. D.h. nur dann, wenn Sie Ihre Pflegestufe verlieren sollten oder den Antrag zurückziehen sollten, werden Sie die Curabox nicht mehr beziehen können. So lange können Sie von der monatlichen Hilfsmittelbox profitieren.
Sind auch Inkontinenzmittel in der Curabox enthalten?
Inkontinenzmittel sind nicht in der Curabox enthalten. Dabei handelt es sich um einen eigenen Posten der jeweiligen Pflegekasse. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und Inkontinenzprodukte werden nicht miteinander verrechnet, weshalb beide Artikelkategorien unabhängig voneinander gebraucht werden können. Fragen Sie dazu einfach bei Ihrer Pflegekasse nach. Die Mitarbeiter werden Sie dahingehend individuell beratend zur Seite stehen.