Deutschland (ots) – Die ambulante Versorgung von Patienten mit der häufigsten Tumorerkrankung – Hautkrebs – in der Pandemie sicherstellen.
Der überwiegende Anteil von Patienten mit Hautkrebs wird in Deutschland in ambulanten Praxen versorgt. Inzwischen werden ca. 50% Prozent aller Krebserkrankungen in Deutschland durch den sog. hellen Hautkrebs (Basalzellkarzinome, Plattenepithelkarzinome) verursacht, die vorwiegend bei älteren Menschen und sehr häufig bei Patienten mit einer Immunschwäche (z.B. durch Medikamente, Chemo- und Immuntherapie, Dialyse) auftreten.
Da die Tumoren überwiegend im Kopf- und Gesichtsbereich auftreten, haben Dermatologen sowohl bei der Diagnostik als auch bei der Therapie einen sehr engen körperlichen Kontakt mit den Patienten und sind damit einem signifikant erhöhten Risiko für eine COVID-19-Infektion ausgesetzt. Ein sehr enger Patientenkontakt ist auch in der Prävention – dem flächendeckenden Hautkrebsscreening – unabdingbar. Zudem muss zur Untersuchung der Areale im Kopf- und Gesichtsbereich bei allen Patienten der Mund-Nasenschutz abgelegt werden. Aufgrund der hohen Zahl der täglich vom Dermatologen untersuchten Patienten könnte ebenfalls eine COVID-19-Infektion des Arztes eine sehr rasche Verbreitung der Virusinfektion auslösen. Entgegen diesen bekannten Tatsachen stuft das RKI das Expositionsrisiko von Dermatologen bisher lediglich als „moderat“ ein.
Der Verband niedergelassener Dermato-Onkologen „onkoderm e.V.“ weist diese nicht adäquate Risikoeinschätzung entschieden zurück. Ärzte und Praxispersonal der dermatologischen Praxen, die Patienten mit Hautkrebs versorgen, seien ebenfalls als „prioritär zu impfende Kohorte“ einzustufen, sagte der Vorstandsvorsitzende von onkoderm e.V., Prof. Dr. med. Hjalmar Kurzen.
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Quelle: ots