Mannheim (ots) –
Die Legalisierung von Cannabis ist eine der umstrittensten Gesetzesänderungen der Bundesregierung. Für Suchtexperten ist das Vorhaben eine Gratwanderung. „Die Cannabis-Legalisierung mit Blick auf die ungeklärten Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit und Teilnahme am Straßenverkehr ist noch nicht ausreichend geklärt“, sagt Nikolaus Lange, Therapeutischer Leiter der AGJ Rehaklinik Freiolsheim, im Interview mit HUNDERT PROZENT, dem Magazin der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW).
Ursprünglich ab Januar, jetzt voraussichtlich ab April 2024, soll nach den Plänen der Ampelkoalition nicht nur der Konsum, sondern auch der Besitz von Cannabis für Erwachsene mit Einschränkungen straffrei sein. „Der zweite Schritt wird vor dem ersten gemacht“, kritisiert Lange. Es werde viel über den Handel und den Verkauf des Suchtmittels diskutiert. Aber es fehle an Regelungen für den Umgang mit Cannabis, an gesundheitspolitischen Konzepten und Finanzierungsplänen für die generelle Suchtprävention.
Suchtbeauftragte im Betrieb
Suchtprävention müsse schon sehr früh, am besten in der Kita oder Schule beginnen. Später im Arbeitsleben sollten Unternehmer und Unternehmerinnen das Thema Alkohol, Cannabis und Drogen fest in das betriebliche Präventionsprogramm aufnehmen. Lange: „Eine klare Betriebsvereinbarung zur Haltung gegenüber Alkohol- und Drogen am Arbeitsplatz sowie die Implementierung eines betrieblichen Suchtbeauftragten erleichtern für alle Beteiligten den Umgang mit der Thematik und helfen im Einzelfall konstruktive Lösung zu finden.“
Mehr dazu:
Das ganze Interview mit Nikolaus Lange im E-Magazin HUNDERT PROZENT (https://www.bghw.de/e-magazin/cannabis-legalisierung-offene-fragen-klaeren).
Weitere Informationen zum Thema Suchtprävention im Kompendium Arbeitsschutz (https://kompendium.bghw.de/bghw/xhtml/document.jsf?activeToolbarTab=document&event=navigation&docId=bghw_dguvi%2Fbghw_dguvi-Documents%2Fdi206-009%2Fdi206-009_1_.html&alias=bghw_dguvi_di206_009_komm_mit_blau_&start=0&highlighting=true&highlightingTerm=suchtpr%C3%A4vention++++) der BGHW.
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