Zuhause wohnen, so lange wie möglich / Die Tages- und Nachtpflege bietet die Möglichkeit in den eigenen vier Wänden zu bleiben, auch wenn der Pflegeaufwand steigt

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Bochum (ots) –

Die Tages- und Nachtpflege bietet die Möglichkeit in den eigenen vier Wänden zu bleiben, auch wenn der Pflegeaufwand steigt. Dann übernehmen Pflegeeinrichtungen die Betreuung auf Zeit. Die VIACTIV hilft bei der Suche und beteiligt sich über die Pflegekasse an den Kosten.

Viele Menschen möchten weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung leben, selbst dann, wenn sie häufiger auf Pflege angewiesen sind. Die sogenannte teilstationäre Pflege ermöglicht es ihnen, sich im Rahmen der Tages- oder Nachtpflege in Pflegeeinrichtungen betreuen zu lassen, Abwechslung in ihren Alltag zu bringen und neue Kontakte zu knüpfen. Und auch für pflegende Angehörige, Freunde oder sonstige Helferinnen und Helfer ist die Tages- und Nachtpflege eine Entlastung. Sie stehen nicht immer für eine Rundumversorgung zur Verfügung, brauchen Zeit für Erholung und müssen eigene Angelegenheiten erledigen.

Anfang Mai dieses Jahres betreute die VIACTIV 60.440 Pflegefälle. Davon nehmen aktuell 2.179 Menschen die Tages- und Nachtpflege in Anspruch.

Die teilstationäre Pflege bringt Farbe in den oft monotonen Alltag und ermöglicht allen eine kleine Auszeit.

Verbringen pflegebedürftige Menschen tagsüber einen Teil ihrer Zeit in einer teilstationären Pflegeeinrichtung, werden sie morgens zu Hause von einem Fahrdienst abgeholt und zur Tagespflegeeinrichtung gebracht. Zeitungsrunden, Singkreise oder Gesellschaftsspiele – bis zum Nachmittag werden Pflegebedürftige in der Tagespflege gemeinsam betreut und beschäftigt. Sie können mit anderen ins Gespräch kommen, nehmen ein gemeinsames Mittagessen ein und haben anschließend die Möglichkeit, eine Mittagsruhe zu halten. Danach sorgt der Fahrdienst für eine sichere Heimkehr.

Darüber hinaus gibt es einige Einrichtungen, die Plätze für die Nachtpflege anbieten und eine Übernachtung ermöglichen.

Teilstationäre Pflege – aber wo?

Bei der Suche nach passenden Einrichtungen ist unser Pflegefinder unter www.viactiv.de hilfreich (Einfach „Pflegefinder“ oder den WEBCODE a8168 in die Suchmaske eingeben). Über eine Postleitzahl-Suche werden Tages- und Nachtpflege-Plätze in der Nachbarschaft angezeigt. Um herauszufinden, ob die jeweiligen Einrichtungen zu den eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen passen, können meist „Schnuppertage“ vereinbart werden. So lässt sich die neue Situation im Vorfeld ein- bis zweimal testen.

Was und wann die Pflegekasse zahlt

Pflegebedürftige Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 können die Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen, wenn ihre häusliche Pflege nur unvollständig gesichert ist oder die Leistung zur Ergänzung beziehungsweise Stärkung ihrer Pflegesituation erforderlich ist. Wer lediglich in Pflegegrad 1 eingestuft ist, kann die Kosten der Tages- und Nachtpflege über den Entlastungsbetrag (125 Euro monatlich) bei der VIACTIV geltend machen. Die Pflegekasse der VIACTIV übernimmt die pflegebedingten Kosten (inklusive Fahrtkosten) für die teilstationäre Pflege in den unterschiedlichen Pflegegraden in folgender Höhe monatlich:

– für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 bis zu 689 Euro
– für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3 bis zu 1.298 Euro
– für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4 bis zu 1.612 Euro
– für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5 bis zu 1.995 Euro

Zwar müssen Versicherte die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selbst tragen, da sie nicht über das Budget der Tages- und Nachtpflege beglichen werden. Allerdings haben Pflegebedürftige egal welchen Pflegegrades über den Entlastungsbetrag die Möglichkeit der Rückerstattung. Sie können die teilstationäre Pflege zusätzlich zu den Leistungen der häuslichen Pflege beziehen und müssen sich auch nicht um die Kürzung von Pflegeleistungen wie beispielsweise dem Pflegegeld sorgen, wenn sie die Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen.

Pressekontakt:
Georg Stamelos
Fon: 0234 479-2158 | Mobil: 01522 2577 157
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Quelle: ots