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	<title>Steuern &#8211; Nationale Kommunikationsstelle Barrierefrei im Alltag</title>
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		<title>Fortbildungen sind Qualitätssicherung / Verband der Osteopathen Deutschland für Beibehaltung der Umsatzsteuerbefreiung bei Bildungsleistungen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Tanja Schiller]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Jul 2024 07:30:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Magazin]]></category>
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					<description><![CDATA[Wiesbaden (ots) &#8211; Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. hat sich bezüglich des Gesetzentwurfes zum sogenannten Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) mit einer Stellungnahme an die Bundesregierung gewandt. Der Referentenentwurf sieht unter anderem die Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen vor. &#8222;Der Wegfall käme einer Verteuerung wichtiger fachlicher Fortbildungsangebote um 19 Prozent gleich&#8220;, macht VOD-Vorsitzende Prof. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wiesbaden (ots) &#8211; </p>
<p>Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. hat sich bezüglich des Gesetzentwurfes zum sogenannten Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) mit einer Stellungnahme an die Bundesregierung gewandt. Der Referentenentwurf sieht unter anderem die Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen vor. </p>
<p>&#8222;Der Wegfall käme einer Verteuerung wichtiger fachlicher Fortbildungsangebote um 19 Prozent gleich&#8220;, macht VOD-Vorsitzende Prof. Marina Fuhrmann deutlich. Die Fortbildungen seien in der Osteopathie, aber auch in vielen anderen medizinischen Berufen ein zentrales Element zur fachlichen Weiterbildung und damit zur nachhaltigen Sicherung einer hohen Behandlungsqualität. </p>
<p>&#8222;Für viele Praxisinhaber und Freiberufler waren die letzten Jahre vor allem in betriebswirtschaftlicher Sicht ohnehin schon eine Herausforderung. Im Mittelpunkt stand und steht dabei immer, dass wir unseren Patienten eine qualifizierte und bezahlbare Behandlung anbieten. Die wenigsten können und wollen dabei steigende Kosten, sei es für den Praxisbetrieb oder Inflation, an ihre Patienten weitergeben&#8220;, führt Prof. Marina Fuhrmann aus. Es sei daher völlig kontraproduktiv, medizinischen Fachkräften durch eine neue Steuer zusätzliche Belastungen aufzubürden. </p>
<p>Sollte die Umsatzsteuer für Fortbildungen kommen, werde dies nach Ansicht des VOD vor allem zwei Effekte haben: Viele Therapeuten müssten an Fortbildungen sparen. Dies würde im Ergebnis die Qualifikation und damit die Behandlungsqualität und Patientensicherheit verschlechtern, aber auch dazu führen, dass die von der Politik erhofften Mehreinnahmen ausblieben. Gleichzeitig müssten diejenigen, die sich die Fortbildungen noch leisten könnten und wollten, die Mehrkosten an ihre Patienten weitergeben &#8211; Behandlungen würden somit deutlich teurer. </p>
<p>&#8222;Schlechter und teurer &#8211; das kann weder finanz- noch gesundheitspolitisch das Ziel der Bundesregierung sein&#8220;, verdeutlicht Prof. Marina Fuhrmann. Der VOD appelliere daher an die Bundesregierung, die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen auch künftig beizubehalten. &#8222;Fortbildungen sind eine wichtige Säule der Qualitätssicherung. Eine Verteuerung um fast 20 Prozent wäre daher vor allem aus Gründen der Patientensicherheit völlig kontraproduktiv&#8220;, unterstreicht die VOD-Vorsitzende abschließend. </p>
<p>Gut zu wissen:</p>
<p>Osteopathie ist eine eigenständige, ganzheitliche Form der Medizin, in der Diagnostik und Behandlung mit den Händen erfolgen. Osteopathie geht dabei den Ursachen von Beschwerden auf den Grund und behandelt den Menschen in seiner Gesamtheit. Osteopathie ist bei vielen Krankheiten sinnvoll und behandelt vorbeugend. </p>
<p>Hintergrund:</p>
<p>Als erster und mit bundesweit mehr als 6.400 Mitgliedern größter Berufsverband setzt sich der VOD für Patientensicherheit und Verbraucherschutz ein. Der VOD e.V. fordert hierfür eine berufsgesetzliche Regelung und die Schaffung des eigenständigen Berufs des Osteopathen auf qualitativ höchstem Niveau. Er klärt über die Osteopathie auf, informiert sachlich und neutral, fördert Forschungsprojekte und betreibt Qualitätssicherung im Interesse der Patienten. Darüber hinaus vermittelt der VOD hoch qualifizierte Osteopathen. Über 2,5 Millionen Besucher informieren sich jedes Jahr auf osteopathie.de. Fast 100 gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Osteopathie. </p>
<p>Weitere Informationen:</p>
<p>Verband der Osteopathen Deutschland e.V. </p>
<p>Wilhelmstraße 42 </p>
<p>65183 Wiesbaden </p>
<p>Telefon: 0 611 / 5808975 &#8211; 0 </p>
<p>info@osteopathie.de</p>
<p>www.osteopathie.de</p>
<p style='font-size: 12px'>Pressekontakt:<br />Michaela Wehr<br />
Tel. 0 15 20 / 2 14 71 05<br />
presse@osteopathie.de<br />
Original-Content von: Verband der Osteopathen Deutschland e.V., übermittelt durch news aktuell<br />Quelle: <a href="https://www.presseportal.de/nr/79623" target="_BLANK" rel="noopener">ots</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Faktencheck: Pflegegeld versteuern</title>
		<link>https://natko.de/faktencheck-pflegegeld-versteuern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Tanja Schiller]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Aug 2023 07:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Magazin]]></category>
		<category><![CDATA[Bild]]></category>
		<category><![CDATA[Pflege]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Soziales]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
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					<description><![CDATA[Köln (ots) &#8211; Viele Pflegebedürftige fragen sich, ob sie das Pflegegeld, das sie erhalten, versteuern müssen. Dafür gibt es recht einfache Regeln. Diese gelten auch für Pflegende. Sie können darüber hinaus Kosten, die ihnen entstehen, steuerlich geltend machen. Wenn Sie das Pflegegeld von Ihrer Pflegeversicherung erhalten, ist es steuerfrei. So bleibt es auch, wenn Sie [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Köln (ots) &#8211; </p>
<p>Viele Pflegebedürftige fragen sich, ob sie das Pflegegeld, das sie erhalten, versteuern müssen. Dafür gibt es recht einfache Regeln. Diese gelten auch für Pflegende. Sie können darüber hinaus Kosten, die ihnen entstehen, steuerlich geltend machen.</p>
<p>Wenn Sie das Pflegegeld von Ihrer Pflegeversicherung erhalten, ist es steuerfrei. So bleibt es auch, wenn Sie das Pflegegeld an einen Sie versorgenden Angehörigen weiterleiten, der Ihnen nahesteht und damit eine sogenannte &#8222;sittliche Pflicht&#8220; zur Pflege erfüllt (§ 3 Nr. 36 EStG). Auch dann muss das Pflegegeld nicht versteuert werden. </p>
<p>Stehen Sie in keinem Angehörigenverhältnis zur pflegenden Person oder erfüllt diese keine sittliche Pflicht Ihnen gegenüber, entfällt das Steuerprivileg. Das weitergeleitete Pflegegeld wird als Einkommen des*der Pflegenden berücksichtigt. Dem Finanzamt gegenüber sind grundsätzlich alle Einnahmen anzugeben. Die Prüfung, ob und in welchem Umfang die Besteuerung erfolgt, nimmt das Finanzamt vor. </p>
<p>Hintergrund &#8222;Sittliche Pflicht&#8220;</p>
<p>Als Angehörige gelten Ehegatt*innen oder Verlobte, Geschwister, Verwandte und Verschwägerte, Geschwister der Ehegatt*innen sowie Ehegatt*innen und Kinder von Geschwistern, aber auch Pflegeeltern und Pflegekinder. </p>
<p>Eine sittliche Verpflichtung zur Pflege ist anzuerkennen, wenn eine enge persönliche Beziehung zu der gepflegten Person besteht. Diese kann infolge innerer Bindungen zum Beispiel als Stiefkind, Partner*in in eheähnlicher Gemeinschaft oder langjährige Haushaltshilfe angenommen werden, insbesondere bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft. Im Übrigen kommt es vor allem auf langjährige Beziehungen oder soziale Bindungen an. Eine solche sittliche Pflicht kann zudem angenommen werden, wenn die Pflegeperson nur für einen einzigen Pflegebedürftigen tätig wird. </p>
<p>Der sogenannte &#8222;Pflegepauschbetrag&#8220; und außergewöhnliche Belastungen</p>
<p>Wer als Privatperson die Pflege eines Menschen übernimmt und dafür auch Geld ausgibt, der kann das für die Pflege eingesetzte Geld möglicherweise steuerlich geltend machen. Pflegekosten können gemäß § 33 EStG grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Dabei ist aber zu beachten, dass nur finanzielle Belastungen oberhalb einer zumutbaren, individuellen Grenze absetzbar sind. </p>
<p>Ähnlich verhält es sich mit dem sogenannten &#8222;Pflegepauschbetrag&#8220; aus § 33b Abs. 6 EStG. Wer sich persönlich um die Pflege eines Angehörigen oder einer ihm*ihr nahestehenden Person kümmert, die pflegebedürftige Person in seiner oder der Wohnung des*der Pflegebedürftigen betreut und dies ohne jegliche Form der Vergütung tut, der kann ab dem Pflegegrad 2 in seiner*ihrer Steuererklärung den Pflegepauschbetrag, als außergewöhnliche Belastung in der entsprechenden Anlage der Steuererklärung, beantragen. </p>
<p>Für alle Fragen zu steuerrechtlichen Belangen sollten sich Pflegebedürftige und deren Angehörige an eine entsprechende Verbraucherzentrale oder eine Steuerberatung wenden. </p>
<p>Bei weiteren Fragen zu Pflegeleistungen oder auch bei Fragen rund um die individuelle Pflegesituation sollte man sich an eine unabhängige Pflegeberatung wenden. Diese unterstützt dabei, die passende Versorgung für die jeweilige Situation zu finden. Die Pflegeberater*innen von compass sind bundesweit tätig und kennen das regionale Versorgungsangebot. Alle Ratsuchenden können sich montags bis freitags von 8-19 Uhr sowie samstags von 10-16 Uhr an die compass pflegeberatung wenden. Die kostenfreie Rufnummer lautet 0800 &#8211; 101 88 00. </p>
<p>Hintergrund:</p>
<p>Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auf Wunsch auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung steht allen Versicherten offen, die aufsuchende Beratung sowie die Beratung per Videogespräch ist privat Versicherten vorbehalten. </p>
<p>compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit rund 700 Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberaterinnen und -berater beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege. </p>
<p style='font-size: 12px'>Pressekontakt:<br />compass private pflegeberatung GmbH<br />
Abteilung Politik und Kommunikation<br />
Beatrix Müller-Schaube<br />
Tel.: 0221 93332 -111<br />
kommunikation@compass-pflegeberatung.de<br />
www.compass-pflegeberatung.de<br />
Original-Content von: compass private pflegeberatung GmbH, übermittelt durch news aktuell<br />Quelle: <a href="https://www.presseportal.de/nr/133759" target="_BLANK" rel="noopener">ots</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>3.000 Euro steuerfreier Bonus für alle? Experte erklärt, wie Firmen das im Kampf gegen den Fachkräftemangel nutzen können</title>
		<link>https://natko.de/3-000-euro-steuerfreier-bonus-fuer-alle-experte-erklaert-wie-firmen-das-im-kampf-gegen-den-fachkraeftemangel-nutzen-koennen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Tanja Schiller]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Oct 2022 09:19:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Magazin]]></category>
		<category><![CDATA[Bild]]></category>
		<category><![CDATA[Governance]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmen]]></category>
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					<description><![CDATA[Hamburg (ots) &#8211; Jetzt ist es offiziell: Die Regierung plant, einmalige Sonderzahlungen von bis zu 3.000 Euro steuerfrei an die Arbeitnehmer weiterzugeben. Doch ob das Geld auf dem Konto der Menschen ankommt, entscheidet letztendlich der Arbeitgeber. Denn: Die Sonderzahlungen sind freiwillig. &#8222;Die Auszahlung der steuerfreien Prämie kann zwar sinnvoll sein &#8211; wer allerdings auf nachhaltigere [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Hamburg (ots) &#8211; </p>
<p>Jetzt ist es offiziell: Die Regierung plant, einmalige Sonderzahlungen von bis zu 3.000 Euro steuerfrei an die Arbeitnehmer weiterzugeben. Doch ob das Geld auf dem Konto der Menschen ankommt, entscheidet letztendlich der Arbeitgeber. Denn: Die Sonderzahlungen sind freiwillig. </p>
<p>&#8222;Die Auszahlung der steuerfreien Prämie kann zwar sinnvoll sein &#8211; wer allerdings auf nachhaltigere Methoden zurückgreifen will, sollte das Augenmerk auf die langfristige Gesundheit seiner Mitarbeiter setzen. Hierbei empfiehlt sich ein ganzheitliches Gesundheits-Benefit-System&#8220;, sagt Randolph Moreno Sommer. Er ist Unternehmensberater mit Fokus auf Mitarbeiter-Benefits. Gerne verrät er im folgenden Artikel, wie sinnvoll die Auszahlung der Einmalprämie ist und warum Unternehmen vielmehr auf Gesundheits-Benefits setzen sollten. </p>
<p>Die Auszahlung der Steuerprämie erfolgt freiwillig</p>
<p>Mit dem steuerfreien Bonus in Höhe von 3000 Euro soll eine Möglichkeit geschaffen werden, Arbeitnehmer finanziell zu entlasten. Die Auszahlung der Prämie erfolgt allerdings für Unternehmen freiwillig. Denn wie bereits bei den Corona-Pandemie-Hilfen gibt es auch bei dieser Entlastung keinen gesetzlichen Anspruch. Ob und wie sie die Prämie an ihre Mitarbeiter weitergeben, liegt also bei den Unternehmen. Unternehmensberater Randolph Moreno Sommer rät: &#8222;Natürlich freuen sich derzeit alle über eine finanzielle Entlastung. Unternehmen sollten die Möglichkeit aber nutzen, um langfristige Benefits für ihre Belegschaft zu schaffen. So profitieren die Mitarbeiter und das gesamte Unternehmen dauerhaft.&#8220; </p>
<p>Warum ein Gesundheits-Benefit-System jetzt sinnvoller ist</p>
<p>Die Zeit der Pandemie hat vielen Menschen deutlich gemacht, wie kostbar die Gesundheit ist. Kostbar, aber auch teuer, denn viele Behandlungen und Medikamente bezahlen Patienten teilweise oder sogar ganz aus eigener Tasche. Hinzu kommt, dass die letzten Jahre für viele Menschen gesundheitlich sehr belastend waren. Viel Stress, Rückenbeschwerden, Überlastung durch Überstunden, psychischer Druck &#8211; Arbeitnehmer leisten unter den aktuellen Bedingungen sehr viel für ihr Unternehmen und gehen dabei oft bis an die Grenze der Belastbarkeit. Für Unternehmen bedeutet das eine gefährliche Abwärtsspirale: Mehr Krankheitsausfälle bedeuten noch mehr Belastung für die Mitarbeiter, die das kompensieren müssen. Trotzdem nutzen bisher nur wenige Unternehmen Gesundheits-Benefit-Systeme. Obwohl diese durch Fördergelder subventioniert werden können, werden diese Systeme von über 95 Prozent der Mitarbeiter noch nicht genutzt. </p>
<p>Es könnte also Sinn ergeben, die 3000 Euro direkt an die Mitarbeiter auszuzahlen. Doch viel mehr Sinn ergibt es, als Arbeitgeber langfristig zu planen und das Geld für Benefits zu verwenden, von denen alle profitieren. Denn die Vorteile kommen nicht nur den Arbeitnehmern zugute, sondern auch ihren Familien. Zu den über 300 Leistungen zählen Physiotherapie, medizinische Massagen oder auch Vorteile wie Facharzttermine innerhalb von fünf Tagen. Den Mitarbeitern solche Vorteile zu bieten, hat eine viel langfristigere Wirkung als eine Einmalzahlung, denn neben der Gesundheit haben diese Benefits noch einen weiteren Aspekt: Der Fachkräftemangel belastet viele Unternehmen, die Mitarbeitergewinnung wird immer schwieriger. Randolph Moreno Sommer erklärt: &#8222;Unternehmen, die solche Vorteile bieten, positionieren sich als attraktiver Arbeitgeber und ziehen viele qualifizierte Bewerber an.&#8220; </p>
<p>Über FAIRFAMILY:</p>
<p>Randolph Moreno Sommer ist gemeinsam mit seinem Geschäftspartner Felix Anrich Gründer und Geschäftsführer der FAIRFAMILY. Das Unternehmen hat aus über 4.000 Beratungen mit den Spezialisten und Beratern aus den Bereichen Recruiting, Arbeitgebermarketing, Personal, Gesundheitsmanagement und Steuerberatung ein einzigartiges Gesundheits-Benefit-System entwickelt. Die Unternehmensberatung FAIRFAMILY unterstützt mittelständische Unternehmen durch die Implementierung einzigartiger Gesundheitsleistungen zum attraktiven Arbeitgeber zu werden, der die besten Mitarbeiter anzieht, emotional bindet, die Produktivität erhöht und gleichzeitig Krankheitstage senkt. Im Bereich der betrieblichen Krankenversicherung sind sie inzwischen das führende Beratungsunternehmen in Deutschland. Weitere Informationen unter: https://www.fairfamily.de/</p>
<p style='font-size: 12px'>Pressekontakt:<br />FAIRFAMILY GmbH</p>
<blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="mAFSjEf7jG"><p><a href="https://www.fairfamily.de/" target="_blank" rel="noopener">Startseite</a></p></blockquote>
<p><iframe class="wp-embedded-content" sandbox="allow-scripts" security="restricted"  title="&#8222;Startseite&#8220; &#8212; FAIRFAMILY®" src="https://www.fairfamily.de/embed/#?secret=3CHAwp97xA#?secret=mAFSjEf7jG" data-secret="mAFSjEf7jG" width="600" height="338" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no"></iframe><br />
E-Mail: info@fairfamily.de</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Steuereinnahmen statt Gesundheitsförderung / Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz verpasst eine Chance</title>
		<link>https://natko.de/steuereinnahmen-statt-gesundheitsfoerderung-das-tabaksteuermodernisierungsgesetz-verpasst-eine-chance/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Tanja Schiller]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jul 2021 09:25:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Magazin]]></category>
		<category><![CDATA[Bild]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
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		<category><![CDATA[Gesundheit]]></category>
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		<category><![CDATA[Tabak]]></category>
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					<description><![CDATA[Krefeld (ots) &#8211; Unter dem Begriff Tabaksteuermodernisierungsgesetz wurde eine Steuererhöhung auf Zigaretten, Feinschnitt, Shisha/Wasserpfeife, E-Zigaretten und Tabakerhitzer verabschiedet. Federführend war das Finanzministerium. Daher stand die Sicherung der Steuereinnahmen im Vordergrund und gesundheitliche Aspekte wurden nicht berücksichtigt. Je mehr Menschen rauchen, desto mehr sprudeln die Steuereinnahmen. Chance verpasst Verbrennungsprodukte wie Zigaretten, Feinschnitt und Shisha unterscheiden sich [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Krefeld (ots) &#8211; Unter dem Begriff Tabaksteuermodernisierungsgesetz wurde eine Steuererhöhung auf Zigaretten, Feinschnitt, Shisha/Wasserpfeife, E-Zigaretten und Tabakerhitzer verabschiedet. Federführend war das Finanzministerium. Daher stand die Sicherung der Steuereinnahmen im Vordergrund und gesundheitliche Aspekte wurden nicht berücksichtigt. Je mehr Menschen rauchen, desto mehr sprudeln die Steuereinnahmen. </p>
<p>Chance verpasst </p>
<p>Verbrennungsprodukte wie Zigaretten, Feinschnitt und Shisha unterscheiden sich in ihrem Schadstoffausstoß von verbrennungsfreien Produkten wie E-Zigaretten und Tabakerhitzern deutlich und aus gesundheitspolitischer Sicht wäre eine schadstoffadaptierte Steuer sinnvoll. Dazu hätte man auf der einen Seite die Steuer auf schadstoffreiche Verbrennungsprodukte deutlich erhöhen sollen, um die Menschen, die rauchen, zum Aufhören zu bewegen. Gleichzeitig hätte man die Steuer auf schadstoffärmere verbrennungsfreie Produkte weniger stark ansteigen lassen sollen, um den Menschen, die trotzdem weiter rauchen, über einen Wechsel zu diesen Produkten wenigstens eine schadstoffreduzierte Alternative zu eröffnen. Jetzt ist genau das Gegenteil eingetreten. Die Steuererhöhung auf die klassische Verbrennungszigarette fällt am niedrigsten aus und die schadstoffärmeren Produkte haben die höchsten Aufschläge. Natürlich ist Steuer nicht gleich Preis. Es ist allerdings die absurde Situation denkbar, dass weniger schädliche Alternativen letztendlich teurer werden als die hochschädlichen Produkte mit Tabakverbrennung. Aus der Sicht eines Arztes eine vollkommen unverständliche und gesundheitsgefährdende Entscheidung. </p>
<p>Rauchende werden ihrem Schicksal überlassen </p>
<p>Warum das Gesundheitsministerium sich bei der Entscheidung zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz so zurückgehalten hat, ist unklar. Denn parallel zu dieser Entscheidung nimmt das Gesundheitsministerium einen Teil der hierbei erwarteten Steuermehreinahmen von EUR 500 Millionen in die Hand und startet über die Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig die Bundesinitiative &#8222;Rauchfrei Leben&#8220;. Darin werden Aufklärungsprogramme und individuelle Rauchstoppversuche bezahlt. Einerseits eine sehr lobenswerte Initiative. Andererseits gibt sie viel Geld für Methoden aus, die nur die Minderheit der Rauchenden erreichen. So heißt es in der Bundesinitiative &#8222;Rauchfrei Leben&#8220; konkret &#8222;In Zukunft haben Versicherte, bei denen eine schwere Tabakabhängigkeit festgestellt wurde, alle drei Jahre Anspruch auf eine Übernahme dieser Kosten, wenn sie an einem evidenzbasierten Programm zur Rauchentwöhnung teilnehmen&#8220;. Das Paradoxe ist doch, dass stark abhängigen Rauchenden nur alle drei Jahre ein Entwöhnungsversuch bezahlt werden soll. Die DEBRA-Studie hat gezeigt, dass nur etwa 10-20% der Rauchenden ernsthaft den Rauchstopp probieren. Jeder, der sich mit Rauchen und Rauchstopp beschäftigt, weiß, dass Rauchende oft viele Versuche benötigen, bis sie erfolgreich sind. Die Bundesinitiative &#8222;Rauchfrei Leben&#8220; spricht also nur die wenigen Rauchenden an, die wirklich bereit und willens sind, aufzuhören und überlässt somit viele Rauchende, vor alle die, die es nicht beim ersten Versuch schaffen, ihrem Schicksal. Und genau hier hätte ein sinnvoll ausgestaltetes Tabaksteuermodernisierungsgesetz unterstützend eingreifen und lenken können. </p>
<p>Eine einheitliche Strategie wäre nötig </p>
<p>Viele Rauchende wählen bereits heute schadstoffreduzierte Produkte wie E-Zigaretten oder Tabakerhitzer, um von Verbrennungszigaretten weg zu kommen, und internationale Analysen der vorliegenden Daten bestätigen sogar den Mehrwert von E-Zigaretten gegenüber Nikotinersatztherapien aus der Apotheke. Daher ist es unverständlich, warum die Bundesdrogenbeauftragte in ihrer Bundesinitiative &#8222;Rauchfrei Leben&#8220; die Kostenübernahme von Nikotinersatzprodukten und Rauchausstiegsmedikamenten als Quantensprung bezeichnet. Ein Quantensprung wäre es, wann man jeden Rauchenden erreichen würde, die Mehrzahl von den Verbrennungsprodukten wegbekäme und die Bundesinitiative &#8222;Rauchfrei Leben&#8220; und die Ergebnisse des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes sinnvoll aufeinander abgestimmt wären. </p>
<p>Die Gesundheit muss im Vordergrund stehen </p>
<p>Es bleibt zu hoffen, dass nach den Bundestagswahlen eine Überarbeitung des aktuellen Entscheids des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes erreicht werden kann, die nicht nur finanzpolitischen Zielen folgt. Denn immer mehr Studien zeigen, dass schadstoffreduzierte Alternativen gerade den Rauchenden von Zigaretten weg helfen, die diesen Schritt mit konventionellen Rauchstoppmethoden nicht schaffen. Und dies gelingt im Vergleich sogar besser mit E-Zigaretten als mit sogenannten evidenzbasierten Methoden der Entwöhnung, die von der Bundesinitiative &#8222;Rauchfrei Leben&#8220; favorisiert werden. Entsprechend wird im Entwurf der international angesehenen englischen NICE Leitlinie empfohlen: &#8222;Das Personal des Gesundheitswesens sollte Menschen, die daran interessiert sind, mit E-Zigaretten den Rauchstopp zu schaffen, klare und aktuelle Informationen über E-Zigaretten geben.&#8220; </p>
<p>Prof. Dr. med. Knut Kröger, Klinik für Angiologie, HELIOS Klinik Krefeld </p>
<p style='font-size: 12px'>Pressekontakt:<br /> Knut Kröger<br />
info@thrombose-initiative.de<br />
Original-Content von: Thrombose Initiative e.V., übermittelt durch news aktuell<br />Quelle: <a href="https://www.presseportal.de/nr/150683" target="_BLANK" rel="noopener">ots</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Tabaksteuerpläne werfen politische Grundsatzfragen auf</title>
		<link>https://natko.de/tabaksteuerplaene-werfen-politische-grundsatzfragen-auf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Tanja Schiller]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Apr 2021 06:55:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Magazin]]></category>
		<category><![CDATA[Bild]]></category>
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					<description><![CDATA[Berlin (ots) &#8211; Am 22. April spricht der Bundestag erstmalig über das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG), einen Entwurf aus dem Finanzministerium von Olaf Scholz. Auf den ersten Blick erscheint der Ansatz sinnvoll, das Tabakrauchen zu verteuern. Bei allein in Deutschland über 120.000 tabakbedingten Todesfällen pro Jahr, wer würde ernsthaft widersprechen wollen? Doch es lohnt sich, hier einen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Berlin (ots) &#8211; Am 22. April spricht der Bundestag erstmalig über das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG), einen Entwurf aus dem Finanzministerium von Olaf Scholz. Auf den ersten Blick erscheint der Ansatz sinnvoll, das Tabakrauchen zu verteuern. Bei allein in Deutschland über 120.000 tabakbedingten Todesfällen pro Jahr, wer würde ernsthaft widersprechen wollen? Doch es lohnt sich, hier einen genaueren Blick auf das Gesetzgebungsvorhaben zu werfen. Der Entwurf bevorteilt in mehrfacher Hinsicht die Tabakkonzerne, die Zahlengrundlagen zur Besteuerung von Nikotin in E-Zigaretten sind inhaltlich hanebüchen, die geschätzten Einnahmen in diesem Bereich absurde Luftschlösser, die Konsequenzen für Länder und Kommunen werden verheimlicht, Regierungsvertreter belogen offenbar mehrfach die Oppositionsparteien. </p>
<p>Eine Packung Tabakzigaretten sollen in den nächsten Jahren in kleinen jährlichen Schritten im Preis von 7 Euro auf etwa 7,50 Euro steigen. Auch loser Feinschnitttabak zum Selbstdrehen wird ebenfalls nur homöopathisch verteuert. Das hat für die Tabakindustrie, die sich außerordentlich zufrieden mit dem Entwurf zeigt, gleich mehrere Vorteile [1]. Zuerst einmal sorgen die Minimalschritte bei den Erhöhungen dafür, dass Raucher nicht aussteigen, weil die jährlichen finanziellen Erhöhungen für den Konsumenten fast unbemerkt bleiben. Diese winzigen Schritte geben der Tabakindustrie, wie auch schon bei vorangegangenen Erhöhungen der Tabaksteuer, zudem die Möglichkeit zu versteckten Preiserhöhungen. Eine Lenkungswirkung, die Raucher zum Aufhören bewegt existiert an dieser Stelle nicht. Entsprechende politische Statements, damit Raucher zum Aufhören bewegen zu können, erscheinen an dieser Stelle schon mehr als befremdlich. </p>
<p>Wirklich neu ist im Gesetzesvorhaben neben dem Schließen eines &#8222;Steuerschlupflochs&#8220; für sog. Tabakerhitzer auch die erstmalige Besteuerung von Nikotin in Nachfüllflüssigkeiten für E-Zigaretten. Die Besteuerung fällt dabei so hoch aus, dass dieses dem wissenschaftlichen Kontext nach weniger schädlichen Alternativ- bzw. Ausweichprodukte [2,3] teurer werden als das Rauchen selbst, und zwar erheblich. Dieser Preisdruck ist mehr als geeignet, Umsteiger wieder zurück zum Tabakrauchen zu bewegen, Public Health Experten zeigten sich bereits frühzeitig deswegen besorgt [4]. Zollgewerkschaften und Sicherheitsexperten zeigen sich zudem sehr besorgt darüber, dass bei derartig absurden Preissprüngen, neue lukrative Betätigungsfelder für die Organisierte Kriminalität entstehen werden [5,6]. </p>
<p>Wirklich interessant wird das Gesetzesvorhaben aber erst, wenn man sich seine gesamte Historie anschaut. Dazu sagte Simon Bauer, Geschäftsführender Vorsitzender des BVRA e.V.: &#8222;Die Missachtung demokratischer und parlamentarischer Gepflogenheiten zur Durchsetzung dieses fiskalisch und gesundheitspolitisch gefährlichen Projektes ist mehr als bemerkenswert. Die Frage, ob wir es hier mit Dilettantismus oder Korruption zu tun haben, ist kaum zu beantworten.&#8220;. </p>
<p>&#8211;  Bereits im Mai 2020 brachte Bündnis90/Die Grünen einen Antrag zur Weiterentwicklung der Tabaksteuer in die Debatte ein, die auch Tabakerhitzer und Liquids für E-Zigaretten umfassen sollte [7]. Dieser adressierte die Änderung aber klar bei der EU und votierte zudem für eine Abstufung nach unterschiedlicher Schädlichkeit der jeweiligen Produkte. Der Antrag scheiterte und die SPD präferierte bereits in dieser Debatte einen nationalen Alleingang.<br />
&#8211;  Am 3. September fand eine Anhörung des Finanzausschusses zum Antrag von Bündnis90/Die Grünen statt. Dabei warnte die Mehrheit der geladenen Experten deutlich vor den negativen gesundheitspolitischen Auswirkungen, wenn Alternativprodukte zum Rauchen zu hoch besteuert werden.<br />
&#8211;  Am 06. Januar 2021 antwortete die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, dass sie auf eine Harmonisierung auf Ebene der EU warte, bevor sie über das weitere Vorgehen entscheide. Umsatzzahlen zu E-Zigaretten lägen ihr nicht vor [8].<br />
&#8211;  Am 27. Januar 2021 antwortete die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, dass sie nicht plant, die Tabaksteuer zu erhöhen [9].<br />
&#8211;  Am 05. Februar berichtete der Spiegel [10] über den bereits fertig ausgearbeiteten Referentenentwurf des TabStMoG, womit auch klar war, dass die Bundesregierung bei den beiden zuvor genannten kleinen Anfragen die Opposition bewusst und vorsätzlich angelogen haben muss.<br />
&#8211;  Am 14. April stellte der FDP-Abgeordnete Dr. Gero Hocker in der 220. Sitzung des Bundestages der Bundesregierung die Frage, warum das geplante TabStMoG das Konzept der Schadensminimierung ignoriert. In einer schriftlichen Antwort erwiderte die Bundesregierung, dass die Tabaksteuer sich grundsätzlich nicht an einer Schadenswirkung orientiert, eine Besteuerung nach Schadenspotential für unionsrechtswidrig hält und sich nur am Kleinverkaufspreis orientiert. Dies war erneut gelogen und das gleich dreifach. Der Entwurf des TabStMoG argumentiert selbst mit Zielen der öffentlichen Gesundheit, für die Einschätzung zur Unionsrechtswidrigkeit gibt es keinen Beleg und noch einen Monat zuvor hatte die Bundesregierung angegeben, keine Umsatzzahlen vorliegen zu haben.  </p>
<p>Dabei hören die seltsamen Begleitumstände noch nicht auf. Im Entwurf des TabStMoG ist von 2,5 Millionen Konsumenten die Rede. Die Grundlage dieser Zahl ist nicht ersichtlich, geht man nach DEBRA [12] sind es weniger als eine Million. Schon an dieser Stelle sind die daraus abgeleiteten Steuerschätzungen grotesk überhöht. Weiter geht der Entwurf von einem jährlichen Marktwachstum von 15% aus, während sowohl Ökonomen als auch Sicherheitsexperten von einem nahezu vollständigen Zusammenbruch des mittelständischen E-Zigarettenmarktes und einer weitgehenden Verlagerung auf den Schwarzmarkt ausgehen. Was neben dem Schwarzmarkt an Marktanteilen übrig bleibt können und werden sich dann die Tabakkonzerne einverleiben. Ebendiese sind aktuell im Markt der E-Zigaretten trotz teilweise gegenteiliger Wahrnehmung nur marginal vertreten und wären nach Wirksamwerden des TabStMoG die einzigen, die sich die notwendigen Erstinvestition in Zolllager und Steuerzeichen überhaupt leisten könnten. Bei der aktuellen Situation des mittelständischen Einzelhandels können die Fachhändler für E-Zigaretten das jedenfalls nicht. Der Entwurf spricht hier in triefendem Zynismus davon, dass es dem Fachhandel freistünde, die Preiserhöhungen an den Verbraucher weiterzugeben. Wie das bei einem Preisanstieg von teilweise um das Dreifache funktionieren soll, versucht man nicht einmal zu erklären. Wie sollte man auch? </p>
<p>An dieser Stelle muss man sich die Frage stellen, warum hier mit großer Vehemenz ein Gesetzgebungsvorhaben betrieben wird, bei dem sowohl der Staat als auch die Konsumenten und nicht zuletzt hunderte von inhabergeführten Mittelständern eindeutige Verlierer sind, während allein große Tabakkonzerne gleich mehrfach profitieren. Nicht nur, dass man wieder einmal die Preissteigerung beim Tabakrauchen völlig schmerzfrei gestaltet, sondern man überreicht grade der Industrie, die seit Jahrzehnten Politik und Verbraucher systematisch anlügt und Millionen Menschenleben auf dem Gewissen hat einen aktuell noch mittelständisch geprägten Konkurrenzmarkt, der für sinkende Raucherzahlen verantwortlich ist [13]. </p>
<p>Die avisierten Steuereinnahmen wird es nicht geben. Durch die Pleitewelle im Fachhandel werden Ländern und Kommunen mehr Steuerausfälle entstehen, als der Bund durch die Besteuerung von Nikotin in E-Zigarettenliquids überhaupt einnehmen kann. Der Schwarzmarkt wird blühen. Die Raucherraten werden steigen. </p>
<p>Das alles in großer Eile in beschleunigten Verfahren, während die EU noch dieses Jahr einen Vorschlag zur Harmonisierung der Tabakbesteuerung vorlegen wird und noch nicht absehbar ist, ob eine Besteuerung von Nikotin statt der grundlegenden Flüssigkeitsmenge überhaupt noch rechtlich möglich sein wird. </p>
<p>Und dafür lügt man dann systematisch und wiederholt die Opposition an, verschleiert im Entwurf die tatsächlichen Erfüllungsaufwände und erfindet Steuerschätzungen, die sachlich nicht zu rechtfertigen sind. Warnungen von Ökonomen, Marktteilnehmern, Forschern und Sicherheitsexperten ignoriert man, ohne auch nur zu versuchen, die Bedenken in der Sache zu adressieren. Eine Erörterung in den fachlich relevanten Bundestagsausschüssen wie Gesundheit oder Ernährung und Landwirtschaft, versucht man aus offensichtlichen Gründen offenbar zu vermeiden. </p>
<p>Zunehmend wird politischer Widerstand laut und das nicht nur aus den Oppositionsparteien. Mehr und mehr Unionsabgeordnete nehmen öffentlich Abstand vom zunehmend fragwürdiger erscheinenden SPD-Projekt TabStMoG. Offenbar mangelte es den Sozialdemokraten in der Regierung nicht nur am Umgang mit der Opposition, sondern auch am Umgang mit dem Koalitionspartner. </p>
<p>Das alles wirft gewichtige Fragen auf! </p>
<p>Über uns </p>
<p>Der Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V. ist ein unabhängiger Konsumentenverband. Seine Aufgabe ist die Information und Aufklärung über Alternativen zum schädlichen Tabakkonsum. Der Verband ist Ansprechpartner für Politik und Medien im Namen der Verbraucher, frei von moralischen Scheuklappen, basierend auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen, unabhängig von Industrie und Handel. </p>
<p>Für den weiteren Kontext möchten wir auch auf unsere Verbandsstellungnahme zum Thema TabStMoG an das Bundesministerium für Finanzen verweisen, dies finden Sie hier: https://ots.de/vuRAjf (bvra.info) </p>
<p>Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Gerne benennen wir Ihnen auch weitere Ansprechpartner aus Politik, Forschung und Markt zu den hier angesprochenen Themen. </p>
<p>info@bvra.info </p>
<p>0151/54725502 (Geschäftsführender Vorstand Simon Bauer) </p>
<p>Quellenverweise </p>
<p>[1] https://ots.de/rimGXq (Sueddeutsche Zeitung) </p>
<p>[2] https://ots.de/J4iQ5t (wissenschaft.de) </p>
<p>[3] https://ots.de/u57bp9 (frankfurt-university.de) </p>
<p>[4] https://twitter.com/UteMons/status/1357588236726640640?s=20 </p>
<p>[5] https://ots.de/SVcGhG (Stellungnahme BDZ beim BMF) </p>
<p>[6] https://ots.de/o7T4YK (Stellungnahme GDP Zoll beim BMF) </p>
<p>[7] http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918978.pdf </p>
<p>[8] http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2570/257089.html </p>
<p>[9] https://www.bundestag.de/presse/hib/819080-819080 </p>
<p>[10] https://ots.de/wNiMPy (spiegel.de) </p>
<p>[11] https://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19220.pdf (Seite 87, oben) </p>
<p>[12] https://www.debra-study.info/ </p>
<p>[13] https://ots.de/fBqfzA (Cochrane.org) </p>
<p style='font-size: 12px'>Pressekontakt:<br /> Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V.<br />
Schönhauser Allee 163<br />
10435 Berlin<br />
vorstand@bvra.info<br />
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Original-Content von: Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V., übermittelt durch news aktuell<br />Quelle: <a href="https://www.presseportal.de/nr/154925" target="_BLANK" rel="noopener">ots</a></p>
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