Pflegeberatung hilft Angehörigen: Möchte oder muss ich pflegen?

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Köln (ots) –

Wer vor der Entscheidung steht, die Pflege für eine*n Angehörige*n zu übernehmen, sollte für sich selbst klären, welche Beweggründe dafürsprechen und welche Einschränkungen und Herausforderungen mit dieser Entscheidung verbunden sein können. Niemand muss pflegen und nicht jede*r kann es. Pflegeberatung hilft Angehörigen bei der Klärung dieser Fragen und begleitet bei den Entscheidungen.

Die meisten pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause von Ihren Angehörigen versorgt und unterstützt. Gesetzlich ist niemand dazu verpflichtet. Die Pflege zu übernehmen ist für viele selbstverständlich. Und die Mehrheit wünscht sich in den eigenen vier Wänden mit vertrauten Menschen bleiben zu können, auch wenn Unterstützung und Hilfe notwendig sind, um den Alltag zu bewältigen. Jedoch sind die Voraussetzungen in jeder Situation anders.

Wenn im Familien- oder Verwandtenkreis eine Pflegesituation auftritt, dann stellen sich den Beteiligten oft plötzlich drängende Fragen. Wer kümmert sich? Kann überhaupt zu Hause gepflegt werden? Gibt es professionelle Unterstützung? Und wer kommt für die entstehenden Kosten auf? Die Antworten auf diese Fragen sind ganz individuell.

Möchte ich die Pflege übernehmen?

Wer überlegt, die Pflege für eine*n Angehörige*n persönlich zu übernehmen, sollte sich für die Entscheidung etwas Zeit nehmen. Es kann hilfreich sein, zunächst für sich selbst zu klären, aus welcher Motivation heraus die neue Aufgabe bewältigt wird. An erster Stelle steht selbstverständlich oft Zuneigung, aber auch Verantwortungs- und/oder Pflichtgefühl. Es kann einerseits der Wunsch sein, etwas Sinnvolles zu tun oder andererseits das Bedürfnis Schuldgefühle zu vermeiden. Religiöse und ethische Gründe können ebenso zwingend sein, wie finanzielle. Nicht zuletzt fühlen sich Pflegepersonen z.B. auch an familiäre Traditionen oder ein gegebenes Versprechen gebunden. Zu pflegen, verändert das Leben und Pflege braucht Zeit. Oft bringen Angehörige viele Stunden für die Versorgung auf. Zeit, die bisher für andere Aktivitäten zur Verfügung stand – Beruf, Familie, Haushalt, Einkaufen, Hobbies, soziale Kontakte – wird dadurch weniger. Es ist leichter mit diesen Einschränkungen zurechtzukommen, wenn die Entscheidung, die Pflege zu übernehmen, bewusst getroffen wird.

Muss ich die Pflege übernehmen?

Nicht alle Menschen fühlen sich der physischen und psychischen Belastung durch Pflege gewachsen oder empfinden ein großes Schamgefühl durch die intime, körperliche Nähe. Das gilt ebenso für die zu pflegende Person, die sich deshalb lieber professionelle Pflegekräfte für die eigene Versorgung wünscht. Außerdem kann die Beziehung der Betroffenen untereinander aus den verschiedensten Gründen schon vor Beginn der Pflege zu schwierig für eine dauerhafte Betreuung sein. Ungelöste Familienkonflikte oder langjährige Streitigkeiten können die Lage zusätzlich erschweren. Möglicherweise trennt die Angehörigen auch eine schwer zu überbrückende räumliche Distanz.

Niemand darf zur Pflege von Angehörigen gezwungen werden und niemand muss sich von Angehörigen gegen den eigenen Willen pflegen lassen. Das Grundgesetz (GG) schützt alle Menschen davor und erlaubt, im gesetzlichen Rahmen eigene Entscheidungen zu treffen. Im Umkehrschluss müssen Pflegebedürftige die Pflege durch Verwandte auch nicht dulden.

Besteht eine finanzielle Verpflichtung im Pflegefall?

Im Rahmen des Elternunterhaltes können Unterhaltsverpflichtete, finanziell zur Zahlung herangezogen werden. Dafür müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Die bestehenden Leistungen aus der Pflegeversicherung reichen für die notwendige Versorgung des Pflegebedürftigen nicht aus, der*die Pflegebedürftige verfügt über kein eigenes, relevantes Einkommen und/oder Vermögen und die unterhaltsverpflichteten Kinder sind darüber hinaus finanziell leistungsfähig dazu. Seit dem 01.01.2020 ist laut Angehörigen-Entlastungsgesetz eine Heranziehung Unterhaltsverpflichteter aber erst ab 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen möglich. Ansonsten geht der Unterhaltsanspruch der Eltern gegenüber ihren Kindern auf den Sozialhilfeträger über, also den Staat, der aufgrund mangelnder eigener finanzieller Möglichkeiten des*der Pflegebedürftigen die Deckung der notwendigen Pflegekosten übernehmen muss.

Zu den Möglichkeiten, eine Pflegesituation zu gestalten, informiert die Pflegeberatung, jederzeit kostenfrei. Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung werden von den Pflegekassen und Kommunen beraten. compass privat pflegeberatung begleitet Privatversicherte und ihre Angehörigen deutschlandweit zu Hause, am Telefon und per Videogespräch.

Hintergrund:

Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auf Wunsch auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung steht allen Versicherten offen, die aufsuchende Beratung sowie die Beratung per Videogespräch ist privat Versicherten vorbehalten.

compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit rund 700 Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberaterinnen und -berater beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.

Pressekontakt:
compass private pflegeberatung GmbH
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Tel.: 0221 93332 -111
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Quelle: ots