Frankfurt am Main (ots) –
Gleich vier neue Fachpublikationen hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) aktuell neu konzipiert oder überarbeitet. Sie bieten trägerübergreifend praxisorientiertes und konzeptionelles Wissen.
Die trägerübergreifend abgestimmte und komplett überarbeitete RPK-Empfehlungsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit der Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger sowie der Bundesagentur für Arbeit bei der Gewährung von Leistungen zur Teilhabe in Rehabilitationseinrichtungen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Die RPK-Empfehlungsvereinbarung (https://283764.seu2.cleverreach.com/c/98072571/%5BUSER_ID_SECURE%5D) schafft einen konzeptionellen Rahmen, um die Grundlagen für eine einheitliche Versorgungsstruktur von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sicherzustellen. Gleichzeitig dient die Vereinbarung den Leistungserbringern als vereinbarter Leistungsrahmen.
Die Publikation Qualifikationsanforderungen: Leitung Funktionstraining macht transparent, welche Qualifikationen für die Leitung von Funktionstrainingsgruppen vorausgesetzt werden. Die Anerkennung von Qualifikationen wird damit bundesweit und trägerübergreifend geregelt. Wie im Rehabilitationssport schon seit Jahren der Fall, wird hierdurch die Einheitlichkeit der Anerkennungspraxis und damit auch die Qualität gefördert. Die Qualifikationsanforderungen (https://www.bar-frankfurt.de/service/publikationen/produktdetails/produkt/179.html) sind zum 1. August 2024 als Anlage zur „Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining“ (2022) (https://www.bar-frankfurt.de/service/publikationen/produktdetails/produkt/160.html) in Kraft getreten.
Kurz und knapp werden in zwei neuen Factsheets der Datenschutz im Reha-Prozess sowie das bewährte Betriebliche Eingliederungsmanagement erläutert:
Das Factsheet Datenschutz in der Rehabilitation informiert über gesetzliche Grundlagen, was gesetzlich zulässig ist, sowie die Aufgaben der Reha-Träger. Außerdem erläutert das Factsheet (https://www.bar-frankfurt.de/service/publikationen/produktdetails/produkt/182.html)Kontroll- und Beteiligungsrechte und bietet konkrete Beispiele für den Reha-Prozess mit Hinweisen zu weiterführenden Informationen.
Das Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine wichtige Maßnahme zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben nach längerer Krankheit. Das neue Factsheet (https://www.bar-frankfurt.de/service/publikationen/produktdetails/produkt/181.html) erläutert das BEM und den Ablauf in der Praxis, beschreibt die Rolle der Reha-Träger und gibt Hinweise zu weiterführenden Informationen.
Die Publikationen stehen unter www.bar-frankfurt.de/publikationen Publikationen als Download zur Verfügung oder können in der Druckversion bestellt werden.
Die BAR ist auf der REHACARE 2024 vom 25.-28. September 2024 (Halle 1, Stand E 35) in der Messe Düsseldorf vertreten, sowie auf dem DVSG-Bundeskongress am 11. und 12. Oktober 2024 in der Messe Erfurt. Dort findet man alle aktuellen Publikationen am BAR-Stand sowie auch andere bewährte Informationen rund um Rehabilitation und Teilhabe.
Zur Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR):
Die BAR ist der Zusammenschluss der Reha-Träger in Deutschland. Seit 1969 fördert sie im gegliederten Sozialleistungssystem die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen. Die BAR gestaltet und unterstützt das Zusammenwirken der Reha-Träger, vermittelt Fachwissen und arbeitet mit an der Weiterentwicklung von Rehabilitation und Teilhabe.
Pressekontakt:
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR)
Franziska Fink, Teamleiterin Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 069 605018-47
E-Mail: presse@bar-frankfurt.de
Original-Content von: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots