KHZG und die Folgen: IT-Experte Frank Becker verrät, was Krankenhäuser jetzt wissen müssen

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Muntelier (ots) –

Die Frist des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) wurde verlängert, wodurch Krankenhäuser nun die Möglichkeit haben, verstärkt in die Digitalisierung zu investieren und von den bereitgestellten Förderungen zu profitieren. IT-Experte Frank Becker von Becker Project Consulting begleitet seit Jahren die IT-Aufrüstung medizinischer Einrichtungen. Erfahren Sie hier, wie es um die aktuelle Umsetzung des KHZG steht und welche Konsequenzen Krankenhäusern drohen, die nicht rechtzeitig auf die gesetzlichen Anforderungen reagieren.

Viele Krankenhäuser und Unikliniken sind von den digitalen Entwicklungen in der Medizinbranche abgehängt worden. Die wenigsten verfügen über ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen in der IT, die Anforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden. Aus diesem Grund wurde von CDU-Politiker Jens Spahn das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ins Leben gerufen: Mit Bundesmitteln in Höhe von drei Milliarden Euro und Ländermitteln in Höhe von 1,3 Milliarden Euro sollen deutsche Krankenhäuser dabei unterstützt werden, ihre Digitalisierung voranzutreiben. Im Fokus stehen die digitale Infrastruktur, die IT-Sicherheit, die Telemedizin, die Schaffung von Patientenportale und die digitale Dokumentation – eine große Bandbreite an Fördermöglichkeiten, die viele Krankenhäuser bereits für sich beanspruchen. „Bis zur dafür vorgesehenen Frist im Jahr 2022 wurden bereits mehr als 6.070 Förderanträge gestellt – umgesetzt wird jetzt jedoch nur noch das, was bereits beantragt wurde“, verrät Frank Becker, Geschäftsführer von Becker Project Consulting.

„Eigentlich hatte das Bundesamt für Sozialwesen (BaS) das Jahr 2024 als Zeitpunkt festgelegt, in dem alle Musskriterien zur Digitalisierung umgesetzt werden mussten. Durch eine aktuelle Anpassung ist es nun jedoch so, dass im Jahr 2024 lediglich die Beauftragung der Digitalisierungsmaßnahmen erfolgen muss“, erklärt der IT-Experte weiter. „Bis Ende 2026 müssen die Maßnahmen dann nach und nach umgesetzt worden sein, bis dann 2027 eine Umsetzung zu 100 Prozent gefordert wird“, erklärt der Unternehmer. Für die Kunden von Becker Project Consulting ist dieser gesetzlich geregelte Zeitplan kein Problem: Durch die Unterstützung von Frank Becker und seinem Team gelingt es ihnen, ihre IT-Prozesse zeitnah zukunftsfähig zu gestalten. Schließlich übernimmt das Team das IT-Projektmanagement für Krankenhäuser, Kliniken und große Arztpraxen. Von der Auswahl der Software bis zur Implementierung in den Betriebsalltag – mit der Unterstützung von Becker Project Consulting kann die Effektivität des Betriebs deutlich maximiert werden.

Schwierigkeiten bei der Umsetzung des KHZG

Doch wie konnte es überhaupt zu einer solchen Fristverlängerung kommen? Frank Becker erklärt, dass strukturelle Schwierigkeiten maßgeblich dafür verantwortlich waren. „Die Bundesländer konnten die Vielzahl an Förderanträgen teilweise erst im vierten Quartal 2023 abschließend bearbeiten und die letzten Förderbescheide versenden“, erläutert er dazu. „Es war also abzusehen, dass bis 2024 nicht alle Maßnahmen umgesetzt werden können.“ Zusätzlich waren die Krankenhäuser aufgrund der Vergaberegeln gezwungen, den langen und aufwendigen Weg der öffentlichen Vergabeverfahren zu gehen. „Neben diesen aufwendigen Prozessen kam es auch noch zu einer Überforderung der IT-Dienstleister, da plötzlich sehr viele Krankenhäuser ihre Prozesse digitalisieren wollten“, fügt der Unternehmer hinzu.

„Unser Team ist selbstverständlich bestens auf die hohe Auftragslage vorbereitet“, versichert Frank Becker. „Darüber hinaus unterstützen wir unsere Kunden bei der Umsetzung der Anforderungen des Fördertatbestands 2, der vielen Krankenhäusern Schwierigkeiten bereitet.“ Dieser Fördertatbestand, festgelegt durch das KHZG, umfasst mehrere Funktionalitäten, die bisher nur wenige Softwarehersteller anbieten. „Es ist noch weitere Entwicklungsarbeit seitens der Hersteller erforderlich, um diesen Vorgaben gerecht zu werden“, erläutert der Experte.

Digitale Optimierung für eine erfolgreiche Zukunft

Die Effektivität des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) lässt sich derzeit nur schwer beurteilen. Allerdings finden bereits zum zweiten Mal Messungen des sogenannten Digitalradars statt – ein Messinstrument, das von einem Konsortium im Auftrag des Bundesamts für Soziale Sicherung entwickelt wurde. „Ob tatsächlich eine signifikante Verbesserung der Digitalisierungssituation in den Krankenhäusern vorliegt, kann aufgrund der noch nicht vollständig umgesetzten Maßnahmen wahrscheinlich noch nicht abschließend beurteilt werden“, erklärt Frank Becker. „Es steht jedoch fest, dass durch das KHZG massiv in die Digitalisierung investiert wurde und ein jahrelanger Investitionsstau im Gesundheitswesen angegangen werden konnte – ein Erfolg, der sich bereits jetzt im Betriebsalltag bemerkbar macht.“

Trotz bereits umgesetzter Maßnahmen müssen Krankenhäuser auch in Zukunft den Digitalisierungsgedanken weiterverfolgen. „Digitalisierung ist keine lästige Pflicht, sondern wird die Branche langfristig begleiten und optimieren“, betont Frank Becker. „Das KHZG hat den Startschuss gegeben – für die Umsetzung in den Jahren nach 2027 sind die Krankenhäuser nun selbst verantwortlich.“ Ein wichtiger Aspekt, den es zu berücksichtigen gilt, sind die Folgekosten, die mit den neuen Investitionen einhergehen. „Digitalisierung führt zu Optimierungen, bringt aber auch Wartungskosten mit sich“, erläutert der Experte. „Vielen Krankenhäusern ist nicht bewusst, dass üblicherweise Wartungskosten in Höhe von 20 Prozent anfallen, die im Rahmen des KHZG nur für die ersten 36 Monate förderfähig sind. Danach müssen die Krankenhäuser alle Kosten selbst tragen.“ Viele Krankenhäuser haben bereits hohe einstellige Millionenbeträge investiert, was die zuvor erwähnten Wartungskosten nach sich zieht. Diese Kosten werden ab 2026 nicht mehr durch Fördermittel abgedeckt. Zudem steht die nächste Herausforderung bereits bevor: Mit NIS2, das ab Oktober 2024 für alle Krankenhäuser verpflichtend ist, muss weiter massiv in die Digitalisierung investiert werden – diesmal jedoch ohne zusätzliche Fördermittel.

Sie möchten als Krankenhaus von den Vorzügen der Digitalisierung profitieren und zugleich die Förderung des KHZGs für sich nutzen? Dann melden Sie sich jetzt bei Frank Becker (https://beckerprojectconsulting.com/) und vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch!

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Quelle: ots