Berlin (ots) –
Trockene, rissige, gerötete Haut, die schuppt und juckt: Besonders für Menschen mit chronischen Hauterkrankungen können die kalten Wintermonate belastend sein. Rund 3,5 Millionen Menschen leiden in Deutschland an Neurodermitis. Wie nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel in der Neurodermitis-Therapie helfen können, und wann man sie anwendet, erklärt Dr. Matthias Wilken, Apotheker beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI).
Das richtige Präparat zur richtigen Zeit
„Grundsätzlich kommt es bei der Neurodermitis auf eine konsequente Basistherapie an, vor allem auf eine stetige Rückfettung der Haut. Es geht darum, dass weitere Austrocknen der Haut zu verhindern und ihre natürliche Barrierefunktion zu stärken. So kann der Teufelskreis aus oftmals starkem Juckreiz, Kratzen und darauffolgenden Entzündungen durchbrochen werden“, sagt Dr. Wilken.
Neben einer guten Basistherapie stehen in der Akuttherapie, also der Behandlung akuter Entzündungsschübe, abhängig vom Schweregrad des Ekzems und der betroffenen Körperstelle, unterschiedliche Arzneiformen mit verschiedenen Wirkstoffen im Rahmen der Selbstmedikation zur Verfügung. „Nicht verschreibungspflichtige Salben, Cremes oder Gele mit Harnstoff, Gerbstoffen oder Hydrokortison können akuten Entzündungen entgegenwirken und Linderung verschaffen“, sagt Dr. Wilken. Wie sie Hydrokortison bei Hauterkrankungen richtig anwenden, erfahren Sie hier (https://www.bpi.de/de/nachrichten/detail/hauterkrankungen-co-kortison-richtig-anwenden).
Häufig ist die Neurodermitis auch mit Allergien, wie zum Beispiel Heuschnupfen, verbunden. In diesen Fällen lässt sich die äußerliche Therapie mit der Einnahme von Antihistaminika kombinieren, um die entzündungshemmende Wirkung von innen heraus mit einem gegen die Allergie gerichteten Wirkstoff zu unterstützen. Antihistaminika sind beispielsweise als Tabletten oder Säfte für Kinder in der Apotheke erhältlich. Ärztinnen und Ärzte können diese Präparate über das Grüne Rezept zum Selbstkauf empfehlen.
Da es sich bei der Neurodermitis um eine chronische Hauterkrankung handelt, bedeutet die therapeutisch notwendige Behandlung gleichzeitig einen erhöhten Bedarf und Einkauf an zum Teil auch individuell speziellen Hautpflegeprodukten für die Basistherapie. Bislang erstattet die Gesetzliche Krankenversicherung die Therapiekosten regelhaft nur für Patientinnen und Patienten bis zum zwölften Lebensjahr. Der Deutsche Neurodermitis Bund e.V. setzt sich dafür ein, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Hautpflegeprodukte mit einem dermatologischen Nutzen für alle Neurodermitiker – auch über das zwölfte Lebensjahr hinaus – übernehmen. Hier die aktuelle Petition (https://www.change.org/p/hautpflegeprodukte-f%C3%BCr-chronisch-hautkranke-als-kassenleistung).
Weitere Informationen zum Thema Selbstmedikation finden Sie hier (https://www.bpi.de/de/alle-themen/selbstmedikation).
HINWEIS: Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten keine Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung. Sie können keinen Arztbesuch ersetzen.
Pressekontakt:
Andreas Aumann (Pressesprecher), Tel. 030 27909-123, aaumann@bpi.de
Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots