Islamic Relief fordert die Aufhebung des Verbots weiblicher Hilfskräfte in Afghanistan

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Köln (ots) –

Das Bündnis von Islamic Relief fordert die afghanischen Behörden auf, das Arbeitsverbot für Mitarbeiterinnen von Hilfsorganisationen unverzüglich aufzuheben. Das Verbot wird verheerende humanitäre Auswirkungen auf Millionen von gefährdeten Männern, Frauen und Kindern im ganzen Land haben.

„Es ist bestürzend, dass dieses Urteil nur wenige Tage nach der Verschärfung der Beschränkungen für den Zugang afghanischer Mädchen zur Bildung ergeht“, sagt Tarek Abdelalem, Geschäftsführer von Islamic Relief Deutschland.

Während die Situation für weibliche Mitarbeiter weiterhin ungewiss ist, hat Islamic Relief zusammen mit zahlreichen anderen Nichtregierungsorganisationen (NRO) die schwierige Entscheidung getroffen, nicht lebensrettende Aktivitäten in Afghanistan vorübergehend einzustellen. Dies schließt Projekte mit ein, die verarmten Familien helfen, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen, sowie Bildungs- und andere Entwicklungsprojekte.

Die lebensrettende Gesundheitsversorgung der auf Hilfe angewiesenen afghanischen Zivilbevölkerung wird trotz der Einschränkung fortgesetzt.

Islamic Relief ist seit 1999 in Afghanistan tätig und ist derzeit in 13 Provinzen mit Hilfsmaßnahmen vertreten.

„Alleine in diesem Jahr unterstützte unser Islamic Relief-Netzwerk mehr als eine Million Afghaninnen und Afghanen mit Nahrungsmitteln, Gesundheitsversorgung, Bildung und anderen wichtigen Hilfsmaßnahmen, einschließlich der Unterstützung von Witwen und Waisen.

Dies wäre ohne die Bemühungen und das großartige Engagement unserer afghanischen Mitarbeiterinnen nicht möglich gewesen. Ihr Anteil unter unseren Mitarbeitenden macht fast 40 Prozent aus. Es ist nicht möglich, eine wirksame humanitäre Hilfe im Sinne der humanitären Grundsätze zu leisten, wenn Frauen an der Arbeit gehindert werden“, erklärt Tarek Abdelalem die Situation vor Ort.

Laut den Islamic Relief vorliegenden Angaben sind 180 lokale und internationale Nichtregierungsorganisationen von dem Verbot betroffen.

In einer gemeinsamen Erklärung mit anderen Hilfsorganisationen und UN-Institutionen des Inter-Agency Standing Committee für Afghanistan fordert Islamic Relief die afghanischen Behörden ihre Verordnungen, die Frauen den Zugang zu Schulen, Universitäten und dem öffentlichen Leben verbieten, zu überdenken und rückgängig zu machen.

In der Erklärung wird die Entscheidung der afghanischen Behörden, Frauen die Arbeit in humanitären Nichtregierungsorganisationen zu verbieten, als ein schwerer Schlag für gefährdete Gemeinschaften, Frauen, Kinder und das ganze Land beschrieben.

Weiter wird angegeben, dass die Mitarbeit von Frauen für jeden Aspekt der humanitären Hilfe in Afghanistan von entscheidender Bedeutung ist. Frauen engagieren sich als Lehrerinnen, Ernährungsexpertinnen, Teamleitungen, Gemeindegesundheitshelferinnen, Impferinnen, Krankenschwestern, Ärztinnen und Leiterinnen von Organisationen. Sie haben Zugang zu Bevölkerungsgruppen, die ihre männlichen Kollegen nicht erreichen können, und sind entscheidend für den Schutz von bedrohten Bevölkerungsgruppen. Ihre Beteiligung an der Hilfeleistung gilt für die unterzeichnenden Organisationen der gemeinsamen Erklärung als nicht verhandelbar.

In Afghanistan sind mehr als 28 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Neben der Gefahr einer drohenden Hungersnot erwartet das Land wieder einen sehr harten Winter.

Zu den Unterzeichnerinnen der gemeinsamen Erklärung gehören UN OCHA, Food and Agriculture Organization (FAO), International Council of Voluntary Agencies (ICVA), InterAction, Islamic Relief, Mercy Corps, Save the Children US, International Organization for Migration (UN IOM), United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR), World Vision International, CARE International, United Nations Special Rapporteur on the Human Rights of Internally Displaced Persons (UN SR on HR of IDPs), United Nations Development Programme (UNDP), United Nations Population Fund (UNFPA), United Nations Human Settlement Programme (UN-Habitat), Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR), Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), Under-Secretary-General and Executive Director (UN Women), Welternährungsprogramm (WFP) und Weltgesundheitsorganisation (WHO).

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Nuri Köseli, Pressesprecher
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Quelle: ots