Corona: Was Sie als Tierhalter jetzt beachten sollten

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Baierbrunn (ots) – Das Risiko, als Corona-Infizierter das Virus auf seinen Vierbeiner zu übertragen, ist zwar sehr gering, dennoch sollte man im Umgang mit dem Haustier vorsichtig sein

Viele Tierhalter fragen sich aktuell, ob sie das Corona-Virus auf ihre Vierbeiner übertragen können. Tatsächlich besteht unter Umständen diese Gefahr. „Das ist unter anderem für Hunde und Katzen nachgewiesen“, sagt Professor Thomas Mettenleiter vom Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit. „Aus Studien wissen wir, dass auch Goldhamster, Kaninchen sowie Frettchen empfänglich für Covid-19 sind.“ Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ gibt Tipps für Haustierbesitzer im Corona-Fall.

Katze und Hunde könnten Artgenossen anstecken

Zwar ist das Risiko, Corona auf Haustiere zu übertragen, sehr gering, dennoch sollten infizierte Tierhalter neben den Hygieneregeln einige Ratschläge beachten. So ist es sinnvoll, den ganz engen Kontakt zum Haustier zu reduzieren. Also besser nicht kuscheln, sich gar abschlecken oder den Vierbeiner im Bett schlafen lassen. Gut zu wissen: Es besteht kein Anlass, das Tier wegzugeben. Während der Quarantänezeit ihres Besitzers sollten Katzen, die als Freigänger in der Umgebung unterwegs sind, nicht raus – und zwar nicht, weil sie Menschen infizieren, sondern möglicherweise Artgenossen anstecken könnten.

Für infizierte Haustiere gilt eine Meldepflicht

Im Kontakt mit ihrem Vierbeiner sollten infizierte Personen am besten eine Maske tragen. Dem Tier hingegen sollte keine Maske aufgesetzt werden, das verbietet sich nicht zuletzt aus Tierschutzgründen. Außerdem ist nicht nachgewiesen, dass etwas Hunde oder Katzen ihre Halter anstecken können. Da infizierte Menschen zu häuslicher Quarantäne verpflichtet sind, sollten sie dafür sorgen, dass eine befreundete Person oder ein Tiersitter mit dem Hund spazieren geht. Übrigens: Für infizierte Haustiere gilt eine Meldepflicht. Das heißt: Werden Hund und Katze beim Tierarzt positiv gestestet, muss der Veterinär die zuständige Behörde in Kenntnis setzen.

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Quelle: ots