Berlin (ots) –
„Es ist längst überfällig, dass wir das Potenzial von Gesundheitsdaten für die Behandlung von Patientinnen und Patienten ausschöpfen“, sagt Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) anlässlich der 2./3. Lesung des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) im Deutschen Bundestag. „Wenn pharmazeutische Unternehmen diese Daten nutzen können, trägt das dazu bei, Erkrankungen besser zu verstehen, neue Therapien zu entwickeln, Krankheiten vorzubeugen und Versorgungsstrukturen weiterzuentwickeln.“
„Kaum einer weiß, dass circa 75 Prozent der Forschungsvorhaben entweder von der pharmazeutischen Industrie getragen oder finanziert werden. Diese Innovationsfähigkeit und das Innovationspotenzial der Branche sind in Deutschland gefährdet, wenn die Entwicklung von medizinischen Innovationen einzig und allein auf Basis unternehmenseigener Datenbestände eingeschränkt bleibt. Die Erfassung, Speicherung und der Zugang zu validierten Gesundheitsdaten sind für die Forschung und Entwicklung von innovativen Lösungen eine entscheidende Voraussetzung und wirken zugleich als bedeutender Standortfaktor im internationalen Wettbewerb.“ (Siehe auch: BPI-Positionspapier Gesundheitsdaten (https://www.bpi.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=73547&token=44e196a5e5fe2dca9022a95a836c3b35819458f6))
„Es gibt definitiv positive Ansätze, um den Forschungsstandort Deutschland wieder attraktiver zu gestalten. Beispielsweise indem digitale Daten und digitale Technologien kombiniert werden, um damit die Versorgung der Bevölkerung zu verbessern. Wichtig ist aber auch, dass die private Forschung, die einen Großteil der Forschungsvorhaben in Deutschland finanziert, berücksichtigt wird. Wir begrüßen die Absicht, durch neue Instrumente wie der zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle sowie dem Konzept einer federführenden Datenschutzbehörde, bürokratische Hürden abzubauen. Insofern geht das heute verabschiedete GDNG in die richtige Richtung, weitere Maßnahmen müssen jedoch folgen.“ Unter anderem braucht es die Anbindung weiterer Register an das Forschungsdatenzentrum, den Abbau weiterer bürokratischer Hürden bei der Beantragung und Durchführung von klinischen Studien sowie eine nutzenorientierte Auslegung der Datenschutzgrundverordnung. Das Medizinforschungsgesetz (https://www.bpi.de/nachrichten/detail/bpi-zum-geplanten-medizinforschungsgesetz-nur-der-anfang-einer-umfassenden-pharmastrategie) könnte daher ein weiterer wichtiger Schritt sein.
Wichtig ist auch, dass Gesundheitsdaten weiterhin ausschließlich in digitaler Form strukturiert erfasst und gespeichert werden. Leistungserbringer müssen befähigt und ermutigt werden, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Gesundheitsdaten zu teilen. Dafür sind konkrete Regelungen für die Interoperabilität, eine einheitliche Datenqualität und Technologieoffenheit in weiteren regulatorischen Verfahren erforderlich.
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Quelle: ots