Apotheken lösen ab sofort auch E-Rezepte von Privatversicherten ein / Gemeinsame Pressemitteilung von DAV und ADAS

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Berlin (ots) –

Alle Apotheken in Deutschland können ab sofort auch elektronische Verordnungen (E-Rezepte) von Privatversicherten annehmen und einlösen. Bisher war dieses Verfahren nur gesetzlich Krankenversicherten vorbehalten. Da Privatversicherte jedoch keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) besitzen, müssen sie ihr E-Rezept entweder per E-Rezept-App an die Apotheke schicken oder können den in der Arztpraxis ausgedruckten Rezeptcode vorlegen. Voraussetzung ist, dass die Arztpraxis zuvor mithilfe der Krankenversichertennummer des Privatversicherten ein E-Rezept ausgestellt hat. Auf diese neue digitale Dienstleistung der Apotheken machen der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) aufmerksam. Parallel zur Hochlaufphase des E-Rezepts seit 1. Januar 2024 hatten DAV und ADAS die notwendigen technischen Maßnahmen zum Einlösen von privaten E-Rezepten eingeleitet.

DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann sagt: „Seit Herbst 2022 können Apotheken schon E-Rezepte einlösen, seit Jahresbeginn 2024 lösen sie nun endlich die rosa Papierrezepte in den allermeisten Fällen ab. Wir freuen uns, dass jetzt auch Privatversicherte ihre E-Rezepte in den Apotheken einlösen können. Die Apotheken erweitern damit die Einsatzmöglichkeiten für das E-Rezept und ermöglichen Millionen Privatversicherten einen komfortablen Zugang zu ihren Medikamenten. Wir hoffen, dass die Privatversicherten unser neues Angebot annehmen.“

ADAS-Vorsitzender Gerhard Haas sagt: „Nachdem das E-Rezept für gesetzlich Versicherte mittlerweile bundesweit zur Standardverordnung für Arzneimittel geworden ist, freuen wir uns, jetzt auch für Privatversicherte bundesweit die Vorrausetzungen zur Einlösung von E-Rezepten in den Apothekenverwaltungssystemen geschaffen zu haben. Auch wenn sich aktuell die Möglichkeit der Ausstellung von E-Rezepten für Privatversicherte noch auf einzelne private Kostenträger beschränkt, gehen wir davon aus, dass in den nächsten Monaten alle weiteren privaten Kostenträger ebenfalls das E-Rezept Ihren Versicherten anbieten werden.“

Nach der Bezahlung des rezeptpflichtigen Medikamentes wird für die Privatversicherten in der Apotheke ein Kostenbeleg zur Einreichung für die Kostenerstattung bei ihrer Krankenversicherung erstellt. Das kann ein Papierausdruck oder ein digitaler Beleg in der E-Rezept-App sein.

Mehr Informationen auf www.abda.de und www.adas.de

Pressekontakt:
Gerhard Haas, Vorsitzender ADAS, 08151 4442-910, vorstand@adas.deChristian Splett, Pressestelle ABDA, 030 40004-137, c.splett@abda.de
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Quelle: ots